Preisliste 2025
Stundensatz / Tagsatz I: € 270 / € 2.100,-
Stundensatz / Tagsatz II: € 250,- / € 1.900,-
Stundensatz / Tagsatz III: € 200,- / € 1.500,-
Kleinste buchbare Einheit 1 (= 50 Minuten), die Preise verstehen sich exkl. 20% Umsatzsteuer und Fahrtspesen. Spesen und Fahrtkostenersatz: Reisezeit ist Stundensatz ½ Stundensatz III.
Nachlässe:
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Allgemeine Geschäftsbedingungen:
Die angebotenen Tagsätze beruhen auf die vorhandenen Informationen zum Zeitpunkt der Angebotslegung. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand (außer es ist anderwärtig im Angebot angegeben). Die Auftragnehmerin ist zur umfassenden Verschwiegenheit über alle ihr zur Kenntnis gelangenden Angelegenheiten verpflichtet. Bei Weitergabe von Aufgaben an Dritte, sind diese von der Verschwiegenheitsverpflichtung der Auftragnehmerin ausgenommen, die Auftragnehmerin hat die Verschwiegenheitsverpflichtung jedoch auf diese Dritten zu überbinden.
Die Auftragnehmerin ist berechtigt, die ihr obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des/der Dritten erfolgt ausschließlich durch die Auftragnehmerin selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem/der Dritten und dem/der Auftraggeber: in.
Der/die Auftraggeberin sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen zur Erfüllung des Beratungsauftrages an seinem/ihrem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.
Die Urheberrechte an den von der Auftragnehmerin und beauftragten Dritten geschaffene Werke (insbesondere Angebote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibung, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Befragungen, Datenträger etc.). verbleiben bei der Auftragnehmerin. Sie dürfen von dem/der Auftraggeber: in während und nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag erfasste Zwecke verwendet werden. Der/die Auftraggeber: in ist insofern nicht berechtigt, das Werk ohne ausdrückliche Zustimmung der Auftragnehmerin zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung der Auftragnehmerin (Beraterin) – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.
Der Verstoß des Auftraggebers / der Auftraggeberin gegen diese Bestimmungen berechtigt die Auftragnehmerin zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondre auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.
Bei Beauftragung ersuche ich den/die Auftraggeber: in den Firmennamen, bis zum jederzeitigen Widerruf, als Referenzkunde/ Referenzkundin Dritten gegenüber namhaft zu machen. Selbstverständlich werden der Umfang und Inhalt mit dem/der Auftraggeber: in abgestimmt.
Die gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von 20% sowie eventuelle Spesen oder Reisekosten sind in sämtlichen angeführten Preisen nicht enthalten.
Bei einem Auftragswert von über EUR 15.000,- ist bei Auftragserteilung als Anzahlung ein Drittel des Auftragswertes zur Zahlung fällig. Im Übrigen hat die Zahlung gemäß der jeweiligen Rechnungslegung zu erfolgen. Diese wird im Umfang und Fortschritt der Leistungserbringung entsprechend abgerechnet und gelegt.
Die Zahlung der Rechnungen erfolgt prompt nach Erhalt und ohne Abzug.
Das gelegte Angebot ist 30 Tage gültig.
Der Beginn der Leistungserbringung erfolgt erst nach schriftlichem Auftragseingang.
CG Consulting, Claudia Glawischnig-Hejtmanek MBA, ist CMC und CSM zertifiziert und orientiert sich nach folgenden Normen ÖNORM EN 16114, ISO20700, ÖNORM S 2502, ISO 26000.
Hinweise zur Datenverarbeitung
Die Auftragnehmerin ist berechtigt, ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der/die Auftraggeber: in leistet der Auftragnehmerin Gewähr, dass hierfür sämtliche erforderliche Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärung der Betroffenen, getroffen worden sind. Die bestehende Rechtsvorschriften auch im Kontext von KI-Anwendungen (AI-Act) werden berücksichtigt. Dazu zählen etwa das Urheberrecht und das Datenschutzrecht, aber auch Persönlichkeitsrechte oder der Schutz von Know-how (z.B. Geschäftsgeheimnisse).
Schlussbestimmungen
Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben. Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform, ebenso ein Abgehen dieses Formerfordernisses. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Nebenabreden bestehen nicht.